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photobiologische sicherheit

DIN-EN-62471: Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen

Einen direkten Blick in die Sonne können wir nicht lange durchhalten. Bei einem Blick in eine sehr helle Lichtquelle können wir das Nachbild noch lange beobachten.

Aber – kann das Licht den Augen schaden? Kann ein Blick in eine Lichtquelle unsere Netzhaut schädigen?

Dies ist nicht allgemein zu beantworten. Kann man dies bei einer diffusen Lichtquelle wie zum Beispiel einem LED Panel ausschließen, ist z.B. ein Laser durchaus in der Lage, die Netzhaut zu schädigen.

Die Gefährdung kann sowohl thermisch als auch fotochemisch hervorgerufen werden. Bei der thermischen Gefährdung entsteht durch den in das Auge fallenden Strahl eine Erhöhung der Temperatur an der betroffenen Stelle. Dies wird z.B. durch Laser verursacht. Bei der fotochemischen Gefährdung wird durch den einfallenden Strahl Moleküle veranlasst eine chemische Reaktion anzustoßen, welche das betroffene Gewebe schädigen kann. Dies kann z.B. bei ungeschützter Betrachtung der Sonne auftreten.

Hilfe bei der Einordnung bietet die DIN EN 62471 nach deren Kriterien jedes Leuchtmittel und jede Leuchte für die CE Kennzeichnung geprüft werden muss.

DIN-EN-62471

In der DIN beziehungsweise ihrem Äquivalent, der europäischen Richtlinie 2006/25/EG wird festgelegt, nach welchen Kriterien eine Lichtquelle bewertet werden muss bzw. welche Gefährdung daraus resultiert.

Dabei wird nicht nur das ausgestrahlte Licht beurteilt.

Einzeln betrachtet werden:

  • Mögliche Netzhautschäden durch Licht
  • Mögliche Netzhautschäden speziell durch blaues Licht
  • Mögliche Schädigungen durch UV, UV-A und IR (Infrarot) Licht
  • Mögliche Schädigungen der Netzhaut oder Haut durch die vom Leuchtmittel ausgestrahlte Wärme

Unter diese Norm fallen Lampen – also auch einzelne LEDs – sowie Leuchten mit integriertem Leuchtmittel. Ist ein Leuchtmittel geprüft, muss die Leuchte, in der es Verwendung findet, nicht erneut geprüft werden.

Beurteilt wird die Gefährdung entweder aus dem Abstand, in dem das Leuchtmittel 500 Lux Beleuchtungsstärke erreicht – oder aber aus einem festgelegten Betrachtungsabstand von 200 Millimetern.

Wird ein Leuchtmittel (z.B. LED) in einer Leuchte verbaut, sind meist Optiken vor dem Leuchtmittel verbaut. Dies – und ein meist höherer Betrachtungsabstand als 200 mm senken das Risiko einer Schädigung drastisch (eine Verdopplung des Abstandes bedeutet eine viermal geringere Gefährdung).

Risikogruppen (RG) photobiologische Sicherheit

Zur einfachen Einstufung der verschiedenen Leuchtmittel werden diese in 4 Risikogruppen eingestuft.

Risikogruppe 0 (RG0)

Hier besteht keinerlei Gefahr. Auch bei längerem bzw. dauerhaften Blick direkt in die Lichtquelle wird die Netzhaut nicht beeinflusst.

Risikogruppe 1 (RG1)

Hier besteht ein geringes Risiko. Eine Schädigung der Netzhaut ist weitgehend auszuschließen. Auch bei längerem aber zeitlich begrenztem Blick in das Leuchtmittel tritt keine Schädigung ein.

Risikogruppe 2 (RG2)

In dieser Gruppe besteht ein mittleres Risiko einer Schädigung. Direkter, längerer Blick in das Leuchtmittel sollte vermieden werden. Hier tritt die Abwendreaktion ein. Das Leuchtmittel ist so hell, dass eine unbewusste Schließreaktion des Augenlides hervorgerufen wird. Wir schließen die Augen, wenden uns ab. Diese Reaktion verhindert eine Schädigung der Netzhaut. Nur wenn diese Reaktion bewusst unterbunden wird, kann es bei längerem Starren in die Lichtquelle zu einer Schädigung der Netzhaut kommen.

Risikogruppe 3 (RG3)

Hier können schon nach kurzem Blick in die Lichtquelle Schädigungen an der Netzhaut auftreten. Hier finden Sie z.B. sehr lichtstarke, gerichtete Lichtquellen wie Laser etc.

Photobiologische Sicherheit Blaulichtgefährdung

Blaulichtgefährdung (Photoretinitis)

Das Lichtspektrum einer Lichtquelle beinhaltet meist viele verschiedene Wellenlängen. Speziell bei LEDs lässt sich bei der Verteilung der Wellenlängen im Spektrum technologiebedingt ein anstieg im blauen Wellenlängenbereich 400 nm bis 500 nm beobachten. Hochenergetisches blaues sichtbares Licht (Maximum ca. 440 nm) kann eine sogenannte Photoretinis hervorrufen. Dies ist eine fotochemische Schädigung der Netzhaut, die durch eine Oxidation hervorgerufen wird. Hier muss bei der Gefahrenbeurteilung sowohl die Größe des Leuchtmittels als auch der Betrachtungsabstand und die Leuchtdichte berücksichtigt werden.

Zu beachten ist in punkto Blaulichtgefährdung auch, dass blaues Umgebungslicht keine Netzhautschäden hervorruft. Nur der lange, direkte Blick in ein Leuchtmittel mit hoher Leuchtdichte (starke Lichtquelle) und hohem Blaulichtanteil können Schäden hervorrufen.

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