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Finanzierung von Beleuchtungsanlagen: Unterschiede Licht Contracting, Licht Leasing, Mietkauf

Die Finanzierung einer Beleuchtungsanlage im gewerblichen und industriellen Bereich ist mit verschiedenen Finanzierungsmodellen möglich. Welche davon für das eigene Projekt in Frage kommt, hängt von Faktoren wie z.B. Eigentumsübergang, Bilanzierung, Umsatzsteuer etc. ab.
Die gebräuchlichsten Modelle der Finanzierung sind Licht Contracting, Licht Leasing, Mietkauf oder Kreditkauf. Je nach Vertrag sind hier die verschiedensten Bedingungen verhandelbar. Die grundlegenden Unterschiede haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Licht Contracting

Bei einem Licht-Contracting wird die Beleuchtungsanlage praktisch an den Contractor ausgelagert. Diesem wird der Montageplatz der Hallenstrahler zur Verfügung gestellt. Der Contractor legt die Beleuchtung aus und einigt sich mit dem Unternehmen auf eine Beleuchtungslösung mit z.B. einer Mindest-Beleuchtungsstärke und einer definierten Leistung. Nach Vertragsschluss installiert der Contractor die Beleuchtung auf eigene Kosten und wartet diese auch im kompletten Vertragszeitraum. Das komplette Risiko für die Beleuchtung liegt bei dem Contractor. Liquidität und personelle Ressourcen bleiben im Unternehmen vorhanden und können anderweitig genutzt werden. Meist sinken die Energiekosten für die Beleuchtung erheblich oder die Beleuchtungsstärke wird drastisch angehoben. Gegenleistung sind die Contracting-Raten, die das Unternehmen monatlich, quartalsweise oder jährlich begleichen muss.
Das Contractingmodell ist auch bei anderen technischen Anlagen zur Erzeugung von Strom, Kälte, Wärme, Dampf und Druckluft gebräuchlich.
Zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine Übernahme der Anlage oder ein Rückbau möglich.
Meist wird der Vertrag neu verhandelt und verlängert.

Zusammenfassung Licht-Contracting

  • Kein Eigenkapital
  • Feste Contractingraten
  • Keine Investition in der Bilanz
  • Beleuchtung bleibt Eigentum des Contractors
  • Risiko bleibt beim Contractor
  • Umsatzsteuer auf Nettorate
  • Betriebsausgaben Contractingrate
  • Nach Ende des Vertrages ist der Kauf zum Abtretungswert, Rückgabe oder eine Vertragsverlängerung möglich

> Licht Contracting über „Wir sind heller“

Licht-Leasing

Leasing ist eine weit verbreitete Finanzierungsmethode. Meist werden technische Geräte über ein Leasing finanziert. Ebenso ist dies bei Beleuchtungsanlagen möglich. Zum Beispiel können LED Hallenstrahler über ein Leasing finanziert werden. Die Beleuchtung wird von der Leasinggesellschaft übergeben und darf dann ohne Einschränkungen genutzt werden.
Eine Investition seitens des Unternehmens ist meist nur für die Montage und den Betrieb nötig. Dies belastet die Liquidität des Unternehmens nicht, da die Kosten nicht als Dauerschulden in der Bilanz auftauchen. Leasingraten werden als Aufwand in den laufenden Kosten verbucht. Die Mehrwertsteuer wird auf die Leasingraten fällig (ein Argument für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen)
Die Beleuchtung bleibt über den Leasingzeitraum wirtschaftliches Eigentum der Leasinggesellschaft. Ein Leasing ist möglich zwischen 40-90% der Abschreibungszeit.
Zum Ende der Vertragslaufzeit kann das Unternehmen zwischen einem Kauf zum Restwert, der Rückgabe oder der Verlängerung des Leasingvertrages entscheiden.

Zusammenfassung Licht-Leasing

  • Kein Eigenkapital
  • Feste Leasingraten
  • Keine Investition in der Bilanz
  • Beleuchtung wird vom Unternehmen betrieben, bleibt aber Eigentum der Leasinggesellschaft
  • Risiko liegt beim Unternehmen
  • Umsatzsteuer auf Nettorate
  • Betriebsausgaben Leasingrate
  • Nach Ende des Vertrages ist der Kauf zum Restwert, Rückgabe oder Vertragsverlängerung möglich

> Licht Leasing über „Wir sind heller“

Licht-Mietkauf

Ein Mietkauf ist praktisch wie ein Kauf auf Kredit zu verstehen. Hier liegt eine feste Kaufabsicht des Unternehmens vor. Die Beleuchtung geht hierbei direkt in das Eigentum des Unternehmens über. Bei der finanzierenden Bank verbleibt ein Eigentumsvorbehalt bei Nichterfüllung des Vertrages. Dieser erlischt nach Erfüllung des Vertrages. Ein Mietkauf wird in der Bilanz voll aufgeführt und vom Unternehmen selbst abgeschrieben. Zu Beginn des Vertrages wird die Mehrwertsteuer fällig und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden (wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist)
Als eines der wenigen Finanzierungskonzepte ist ein Mietkauf mit Fördermitteln eventuell kombinierbar. Das Risiko der Beleuchtungsanlage und deren Betrieb liegt zu 100% bei dem Unternehmen.

Zusammenfassung Licht-Mietkauf

  • Eigenkapital / Fördermittel möglich
  • Feste Raten
  • Investition in der Bilanz
  • Beleuchtung wird vom Unternehmen betrieben
  • Risiko bleibt beim Unternehmen
  • Umsatzsteuer sofort auf Summe aller Raten
  • Betriebsausgaben Absetzung für Abnutzungen und Zinsen
  • Nach Ende des Vertrages geht die Beleuchtung automatisch in das Firmeneigentum über

> Mietkauf über „Wir sind heller“

Kredit

Der Kredit ist hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Er ist praktisch dem Mietkauf ähnlich, nur dass das Unternehmen sich hier selbst um die Finanzierung z.B. mit der Hausbank kümmert. Der Kredit wir in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ein Pfandrecht verbleibt in der Hand des Kreditgebers.

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