Förderprogramme für LED Beleuchtung
Förderung bis zu 68% für LED Beleuchtung Industrie und Sport in Niedersachsen
In Niedersachsen laufen zurzeit (2021) noch umfangreiche Förderungen, die Ihnen den Umstieg auf eine moderne, energieeffiziente und CO² sparende Beleuchtung leicht machen.
KfW Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren – inklusive Beleuchtung
Finanzierung des Neubaus, des Ersterwerbs und der Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes.
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur deutlichen Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen bei bestehenden gewerblichen Gebäuden in Deutschland. Außerdem wird die Errichtung von KfW-Energieeffizienzgebäuden mit niedrigem Energiebedarf und Kohlendioxid-Ausstoß gefördert. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Die Vorhaben werden zudem mit Tilgungszuschüssen des Bundes unterstützt.
Flyer KfW-Energieeffizienzprogramm-Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren
Thüringer Aufbaubank fördert Umrüstung auf LED Beleuchtung bis 80%
Die Thüringer Aufbaubank fördert Energieberatungen und die sich daraus ergebenden Investitionen. Darunter ist auch der Austausch bzw. die Installation von Beleuchtungsanlagen.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Es werden 80% der Investition gefördert.
Dies bezieht sich auf das Beratungshonorar, eventuell benötigte Messtechnik, eine eventuelle Contracting-Beratung und auf die Investition in die neue Beleuchtung.
Flyer Thüringer Aufbaubank – GREEN invest
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger,
- öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger, –
- Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mind. 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung,
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind.
Innenbeleuchtung: Gefördert wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit einer tageslichtabhängigen Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll-Beleuchtungsstärken. Alternativ zu einer tageslichtabhängigen Leistungsregelung bzw. einer Präsenzsteuerung kann in Fluren und Treppenhäusern eine Zeitsteuerung und in Umkleiden oder anderen Nebenräumen mit geringer Betriebsstundenzahl ein Eingangsbewegungsmelder installiert werden.
Hallenbeleuchtung: Gefördert wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Leistungsregelung und/oder Präsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll-Beleuchtungsstärken
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Innen- und Hallenbeleuchtung gewährt.
Förderung für hocheffiziente Querschnitts-Technologien – unter anderem LED Beleuchtung
Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) welches unter anderem LED Beleuchtung bezuschusst.
Gefördert werden kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) deren Einsparpotentiale im Bereich Energie erschlossen werden sollen. Kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte „KMU“ sind Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro.
Oder sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro.
Die Förderung ist auf 2 Bereiche aufgeteilt: Systemische Optimierung und Einzelmaßnahmen (Ausgelaufen)
Systemische Optimierung
Die systemische Optimierung fasst mindestens 2 Querschnittstechnologien zusammen, welche im System optimiert werden sollen. Dies setzt eine Energieberatung und die Anschaffung von Messtechnik zur Bewertung des Energieverbrauchs voraus.
Auch hier finden Sie nähere Informationen im Flyer systemische Optimierung.
Förderung Einzelmaßnahmen (Seit 30.April Ausgelaufen)
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderung
Dazu planen wir Ihr Projekt, stellen Ihnen unsere Lösung, Einsparpotentiale und die Kosten vor. Die Förderformulare bereiten wir für Sie vor und begleiten das Projekt bis zur Fertigstellung.
Bitte füllen Sie dazu unser Anfrageformular Hallenbeleuchtung aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Förderung investiver Klimaschutzmaßnamen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen
- Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
- Kulturelle Einrichtungen und Behindertenwerkstätten
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus (Innen- und Hallenbeleuchtung z.B. bis zu 40%)
Gefördert wird in unserem Bereich:
- LED Außenbeleuchtung
- LED Innenbeleuchtung
- LED Hallenbeleuchtung
- LED Straßenbeleuchtung
- Lichtsignalanlagen
Informationsmaterial
> Richtlinientext Kommunalrichtlinie
> Merkblatt Bildungs-, Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten
> Flyer Klima schützen Kommunen fördern
KFW Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen
Energieeinsparung ist das Gebot der Stunde.
Sie wird für Unternehmen immer wichtiger – nicht nur im Hinblick auf den Umweltschutz.
Viel mehr sind es die immer stärker steigenden Energiekosten, die Unternehmen zum Umdenken bewegen.
Auch die Beleuchtung ist in die Suche nach energiesparenden Maßnahmen einzubeziehen.
Oft verschlingt alte oder ineffektiv eingesetzte Beleuchtung einen großen Anteil der Energiekosten eines Unternehmens.
Um kleine und mittlere Unternehmen bei diesen Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen, gibt es von der KFW Bank ein Förderprogramm.
Wer wird gefördert:
Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm können gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Unternehmen im Rahmen von Contracting-Vorhaben beantragen. Außerdem werden auch Betreiber- und Kooperationsmodelle (Public-Private-Partnership-Modelle) mitfinanziert. Förderfähig sind diese Unternehmen auch dann, wenn sie nicht unter die KMU-Kriterien (Kleine bis mittlere Unternehmen) fallen.
Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung energieeffizienter Beleuchtungslösungen und bei der Antragstellung.
Ihr Wir sind heller Team
Weitere Informationen
Merkblatt ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Merkblatt Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative
Weitere Fördermöglichkeiten
Es gibt weitere Fördermöglichkeiten auf Landesebene ebenso wie städtische Förderungen und Nischenförderungen. Erkundigen können Sie sich hierzu in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie