Hallenbeleuchtung nach DIN EN 12464-1
Die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Hallenbereich – oft unterschätzt, häufig im laufenden Betrieb kaum gewartet.
Je höher die Halle ist, desto größer der Aufwand, ein defektes Leuchtmittel zu ersetzen. Fällt eine Lampe aus, sinkt zwar die Beleuchtungsstärke, arbeiten ist aber noch möglich und führt so zur Vernachlässigung der defekten Lampe.
Doch Beleuchtung hat großen Einfluss auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Arbeiter.
Gute Beleuchtung reduziert die Fehlerquote, ermöglicht oft sogar erst feine Arbeiten.
Nur – wie kann eine gute Beleuchtung geplant werden? Es sollte eine für den Arbeitsablauf optimale Beleuchtung sein, die energieeffizient im Kostenrahmen bleibt und – wenn möglich – noch wartungsarm ist.
Mit diesen Themen beschäftigt sich DIN EN 12464-1.
In ihr wird festgelegt, welche Beleuchtungsstärken in verschiedenen Arbeitsbereichen mindestens erreicht werden müssen. So sollen Lagerhallen z.B. mit 100 Lux beleuchtet werden.
Dies ist ausreichend um sich zu orientieren, Lagergut schnell und sicher zu finden und bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stellen.
Weiter legt die Norm fest, dass z.B. im Versand 300 Lux erreicht werden sollen.
Die Werte wurden ermittelt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, visuellen Ergonomie, praktischer Erfahrung und psychologischer Aspekte. Sie stellen Mindestwerte dar, ab denen die sogenannte Sehaufgabe durchgeführt werden kann, das heißt, ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet wird.
Ist eine flächendeckende Beleuchtung bei größeren Hallen erforderlich?
Die Werte beziehen sich auf den Bereich der Sehaufgabe – den eigentlichen Bereich, in dem die Arbeit später ausgeführt werden soll.
Dies stellt hohe Anforderungen an die Planung der Hallenbeleuchtung. Arbeitsplätze müssen im Vorfeld festgelegt werden und dürfen sich später nicht mehr verändern. In diesen Fällen ist es möglich, die Arbeitsplätze gezielt auszuleuchten, das direkte Umfeld passend zu beleuchten und die Lichtstärke demzufolge energieeffizient zu variieren.
So wird dann der Arbeitsbereich mit z.b. 500 Lux ausgeleuchtet, der direkte Umgebungsbereich (mindestens 0,5m) mit dafür geforderten 300 Lux beleuchtet. Auf den Verkehrswegen könnten dafür 200 Lux ausreichend sein.
Doch eine solche Beleuchtungsplanung ist oft nicht möglich – oder aber auch nicht gewollt, schränkt es doch die Flexibilität der Hallennutzung ein.
In diesen Fällen wird die Halle flächig ausgeleuchtet. Eine solche Ausleuchtung garantiert eine lichttechnische Grundversorgung, auf die dann – für die Arbeitsplätze mit höheren Anforderungen – gezielt aufgebaut werden kann.
Diese Vorgehensweise stellt eine flexibel einsetzbare Halle sicher, die späteren, neuen Anforderungen angepasst werden kann. Sie setzt aber auch eine flexibel installierbare Arbeitsplatzbeleuchtung für einige Arbeitsplätze voraus, die im Fall einer Verlegung des Arbeitsbereiches mit versetzt werden müssen.
Weitere Richtwerte
Weitere Anforderungen an die Beleuchtung, auf die die DIN Norm eingeht, sind unter anderem Blendung, Gleichmäßigkeit und Farbwiedergabe.
Blendet die Beleuchtungsanlage, kann dies nicht nur äußerst unangenehm während der Arbeit sein und Unwohlsein und Kopfschmerzen hervorrufen, die Gefahr von Arbeitsunfällen und Fehlern steigt ebenso wie bei unzureichender Lichtstärke enorm an. Die Norm setzt für das „Unified Glare Rating” (UGR) Verfahren – welches der Bewertung der Blendung dient – Höchstwerte fest.
Eine zu ungleichmäßige Beleuchtung verlangt vom Auge, sich ständig auf neue Lichtsituationen einzustellen. Schnellere Ermüdung ist hier die Folge. Deshalb unterscheidet die DIN zwischen der Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe und im direkten Umgebungsbereich, der niedriger sein kann, bestimmte Werte aber nicht unterschreiten darf.
Ebenso geht die Norm auf die Farbwiedergabe der Lampen ein, die sicherstellen soll, dass Farben für die Arbeitsaufgabe ausreichend gut wiedergegeben werden.
Beleuchtungsplanung
Beleuchtungslösungen können und sollten im Vorfeld exakt geplant werden.
Voraussetzung für die Planung sind lichttechnisch vermessene Leuchten.
Bei der Planung der Beleuchtungsanlage helfen Lichtplaner wie z.b. „Wir sind heller“.
Diese ermitteln einige Eckdaten und erstellen danach eine lichttechnische Planung der Halle, die für die spätere, optimale Beleuchtung Sicherheit schaffen. Auch die Frage, ob Led-Strahler, Led-Röhren oder herkömmliche Beleuchtung die vorteilhafteste Wahl ist, stellt sich im Verlauf der Planung heraus.
Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4
Angelehnt an die DIN 12464 nimmt die Arbeitsstättenrichtlinie die Werte auf. Hier finden Sie von der Beleuchtungsstärke bis zur Blendung alle Werte, die für ein optimales Arbeitsumfeld eingehalten werden müssen. Weitere Informationen zur Arbeitsstättenrichtlinie finden Sie hier.
Hilfe
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