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Fluchtwegbeleuchtung im Großformat: Rettungszeichenleuchte für Hallen

WSH Fluchtwegebeleuchtung Grossformat Rettungszeichenleuchte

Fluchtwegebeleuchtung kenne wir alle. Die kleinen, grünen Rettungszeichenleuchten, die Türen und Gänge des Fluchtplanes markieren, findet man überall.

Im Notfall leiten diese Schilder Personen sicher und schnell aus dem Gefahrenbereich.

Notbeleuchtungs-Symbole

Alle Sicherheitsleuchten müssen sofort als solche erkannt werden können. Deshalb legen die ASR A1.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie DIN 4844-1 bzw. DIN EN ISO 7010 genau fest, wie die dargestellten Schilder auszusehen haben. So ist die Zeichensprache, Farb- und Formgebung immer gleich und allen bestens bekannt. Dies gewährleistet im Notfall eine schnelle Orientierung.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt sowohl die Erstellung eines Rettungsplanes, als auch in diesem Zusammenhang die Anbringung von Sicherheitsleuchten.

Quellen sind hier die ASR A2.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan sowie die ASR A3 4/3 Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme.

Fluchtwegbeleuchtung – technische Voraussetzungen

Ist der Notausgang nicht sofort zu erkennen, muss mit Hilfe von beleuchteten Rettungszeichen sichergestellt werden, dass dieser schnellstmöglich zu erreichen ist. (DIN EN 1838 und DIN V VDE V 0108-100)

Sowohl mittlere Leuchtdichte (> 200 cd/m2) als auch der Kontrast zwischen den Farben des Schildes (1:5 bis 1:15) wird festgelegt. 

Sicherheitsbeleuchtung im Fall eines Stromausfalles

Fällt der Strom aus, ist die Beleuchtung sofort aus. Eine Notbeleuchtung stellt sicher, dass in öffentlichen Gebäuden auch bei Stromausfall eine Orientierung stattfinden kann.

Auch die Notbeleuchtungs-Schilder müssen unabhängig von der herkömmlichen Stromversorgung funktionieren. Deshalb muss sichergestellt werden, dass bei Stromausfall eine interne, akkubasierte Stromversorgung die Beleuchtung des Schildes übernimmt.

Größe der Rettungszeichenleuchte (Erkennungsweite)

Sicherheitsschilder müssen im dafür vorgesehenen Raum auch aus der Entfernung gut zu erkennen sein. Dies finden Sie in der DIN EN 1838 und der DIN 4844-1. Hier wird die Erkennungsweite berechnet. Ein Rettungsschild braucht eine Mindestgröße, um diese Anforderungen zu erfüllen. Herkömmliche Rettungs-Schilder sind für den Gebrauch in Büros etc. bestens geeignet. Wird die Entfernung größer, muss sich auch die Größe des Rettungsschildes anpassen.

Hierfür geben die DIN einen Distanzfaktor vor, mit dessen Hilfe die Mindesthöhe des Rettungsschildes berechnet werden kann. Dieser liegt bei beleuchteten Schildern bei 200

Daraus ergibt sich die Berechnungsformel:
Mindesthöhe des Schildes = Erkennungsweite / Distanzfaktor 200

Bei 50 Metern Erkennungsweite muss das Schild 25 cm hoch sein

Aber schon bei 100 Metern beträgt die Mindesthöhe des Schildes schon 50 cm und ist damit mit den herkömmlichen Standardschildern nicht mehr abzudecken.

Sondergrößen Rettungswegschilder von Wir sind heller

Wir fertigen Sicherheitsbeleuchtung speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Unter Berücksichtigung aller Normen fertigen wir das passende Schild für Ihre Erkennungsweite. 

Natürlich inklusive einer zuverlässigen Akkulösung. Montagefertig mit der Aufhängung passend zu Ihren Wünschen.

Die technischen Daten unserer Großformat-Notleuchte:

  • Standard-Abmessungen 1200 x 600 x 140 mm (andere Abmessungen auf Anfrage leicht zu realisieren)
  • Gewicht 21kg ohne Wechselschilder
  • Material: Aluminium – Abhängesystem aus Stahl beschichtet
  • Abhängesystem nach DGUV, 2 x Ringösen
  • Schilder einfach werkzeuglos auszutauschen
  • Licht zweiseitig
  • Leistung: 65W bei Netzbetrieb, max. 40W bei Notlichtbetrieb
  • Anschluss 230VAC, 50/60Hz über flexible Kabel und Schukostecker (Typ F)
  • Notlichtbetrieb mit integrierter Akkutechnik (NiCd 14Ah), Betriebszustand wird über eine Status-LED angezeigt
  • Ausgelegt für Messebetrieb, auch mit längeren Einlagerungszeiten
  • Ausgelegt für 3h Notlichtbetrieb, nach Norm DIN EN 60598-2-22
  • Im Zeitabstand von ca. 3 Monaten wird automatisch ein Zyklus des Entladens und Aufladens der Akkus vorgenommen zu Zwecken der Wartung des Akkus
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